Personalausflug
Macht Euch bereit, die Arbeitskleidung gegen Abenteuerausrüstung zu tauschen. Denn der ultimative Personalausflug wartet darauf, von Euch erlebt zu werden! Egal, ob Ihr Lust auf eine knifflige Schnitzeljagd habt, mithilfe unserer Fahrradrallye sportlich aktiv werden wollt oder doch eher die gemütliche Weinwanderung bevorzugt: Unser Erlebnisportfolio ist vielfältig und auf die unterschiedlichen Vorlieben sowie Bedürfnisse Eures Teams abgestimmt.
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Kai Siegburg
Teambuilding Experte
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Fragen, die dich vielleicht auch interessieren
Ein Personalausflug ist eine organisierte Aktivität oder Veranstaltung, die darauf abzielt, die Gruppendynamik zu stärken, die Zusammenarbeit zu fördern, die Beziehungen unter den Kolleg:innen zu vertiefen und die Arbeitsmoral zu steigern.
Die Aktivitäten können dabei vielfältig ausgestaltet sein und reichen von Outdoor-Abenteuern wie Floßbau über sportliche Aktivitäten wie eine Fahrradtour bis hin zu kulturellen Aktivitäten wie Museumsbesuche, Stadtrallyes oder Kochkurse.
Eine gute Organisation ist das A und O! Wir von Herzbluttiger Events unterstützen Euch gerne dabei! Darüber hinaus bietet Euch unsere >Checkliste eine erste Hilfestellung, welche Punkte bei der Planung generell zu beachten sind.
Zur Beantwortung der Frage müssen zwei Fälle unterschieden werden:
- Wenn der Personalausflug während der regulären Arbeitszeit stattfindet, wird das Teamevent als Arbeitszeit betrachtet. Es werden keine Stunden abgezogen und die Anwesenheit wird wie gewöhnlich vergütet. Allerdings gibt es keine Überstundenregelungen für den Fall, dass das Teamevent über die reguläre Arbeitszeit hinausgeht.
- Findet der Personalausflug außerhalb der Arbeitszeit statt, wird es nicht als Arbeitszeit betrachtet. Die Stunden werden nicht als Überstunden angerechnet und es besteht kein Anspruch auf Vergütung. Es gibt allerdings die Möglichkeit, als Arbeitgeber:in freiwillig einen Ausgleich anzubieten. Diese Option wird gerne genutzt, um die Motivation der Teammitglieder für die geplante Teambuilding Maßnahme zu erhöhen.
Es besteht grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung für Arbeitnehmer:innen, an Teamevents teilzunehmen, da diese nicht als Teil ihrer vertraglichen Arbeitsleistung gelten.
Arbeitnehmer:innen, die aus verschiedenen Gründen nicht an einem Personalausflug während der Arbeitszeit teilnehmen können oder wollen, müssen stattdessen entweder regulär arbeiten oder einen Urlaubstag nehmen. Es ist nicht gestattet, sich ohne entsprechende Absprachen oder Genehmigungen freizunehmen.
Ein Personalausflug ist im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung über den Betrieb abgesichert. Der Versicherungsschutz gilt während des offiziellen Teils der Veranstaltung sowie des Hin- und Rückwegs. Im Anschluss besteht kein Versicherungsschutz mehr über den Arbeitgeber und gilt dann versicherungsrechtlich als privat.
Die wichtigsten Tipps zum steuerlichen Absetzen eines Personalausflugs:
- Es können maximal zwei Personalausflüge pro Jahr versteuert werden.
- Pro Mitarbeiter:in können bis zu 110€ steuerlich abgesetzt werden. Hierbei werden auch Ausgaben für Verwandte und Freund:innen in den jeweiligen Freibetrag mit einberechnet.
- Liegt der Aufwand über 110€, ist der Mehrbetrag mit 25% zu versteuern.
- Alle Mitarbeiter:innen einer betrieblichen Einheit müssen eingeladen werden.
- Individuelle Reisekosten für Mitarbeiter:innen zum Event sind nicht Bestandteil des 110 Euro-Budgets, sondern gelten als Dienstreise.
Wenn Deine Frage hier nicht aufgeführt sein sollte, nimm gerne Kontakt mit uns auf!